Filmförderung

Nächster Einreichtermin: 15. März 2025

Um nationale und internationale Filmproduktionen zu unterstützen, hat das Land Kärnten die Carinthia Film Commission (CFC) als Service- und Beratungsstelle eingerichtet.

Filmproduktionen, in denen die kulturelle Vielfalt und das vorhandene kreative Potenzial zum Ausdruck kommen, betrachten wir als wichtigen Beitrag zur europäischen Filmkultur. Deshalb werden sie finanziell gefördert. Bei der Vergabe von Fördermitteln achtet der zuständige Beirat u.a. auf Ausgewogenheit, Diversität und die Einhaltung von Richtlinien des „Österreichischen Umweltzeichens“ (Bsp. „Green Producing“ und „Green Events“).

Eine Förderung kann für folgende drei Bereiche beantragt werden:

  1. Projektentwicklung
  2. Produktion und
  3. Verwertung.

… Einreichtermine im Frühjahr und im Herbst … Sondereinreichtermin ….

Ihr Weg zur Filmförderung:

  • Förderungswürdig sind Spiel- Dokumentar-, Kinder- und sonstige Filme, sowie Serien, die einen kulturellen Inhalt mit Bezug zu Kärnten aufweisen.
  • Nicht gefördert werden Kurz-, Industrie-, Werbe- oder Imagefilme, Reportagen, Musiksendungen und -videos. Details dazu in der CFC-Richtlinie.
  • Das Produktionsunternehmen stellt einen Antrag mittels Formular an office@filmcommission.at
  • Wir benötigen alle Unterlagen, die im Formular angeführt sind, inkl. einen Nachweis der Projektfinanzierung
  • Nach Ablauf der Einreichfrist sind keine Anträge für das betreffende Jahr mehr möglich.
  • Nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf, wenn Sie zum ersten Mal um eine Filmförderung ansuchen wollen

Tipp: Für kleine Filmprojekte auf künstlerisch hohem Niveau und Nachwuchsfilmprojekte können Sie, vor Beginn des Vorhabens, einen Antrag zur Kulturförderung bei der Kunst- und Kulturabteilung des Landes Kärnten stellen

Das wird von der Carinthia Film Commission gefördert - Beispiele:

  • Kosten für Stoff- und Drehbuchentwicklung
  • Entwicklung eines produktionswirtschaftlichen Konzeptes
  • Kosten für Motivsuche, Casting, Probeaufnahmen, etc.
  • Serienkopien
  • Werbematerial und Werbemaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbreitung und Auswertung im In-und Ausland
  • Fremdsprachensynchronisation, Untertitelung sowie Maßnahmen zur Audio-Deskription

Kinostart-Veranstaltungen (Kärnten-Premieren oder Premieren von Filmen mit Kärnten-Bezug)

Gefördert werden maximal 30 Prozent der Gesamtkosten der Entwicklung und maximal 20 Prozent der Gesamtkosten in Vertrieb und Promotion. Was ist mit Produktion – wieviel Prozent?

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 
Tel.: +43 (0) 463 / 3000-32
office@filmcommission.at