Incentive / Filmförderung

Für ausgewählte Filmprojekte gibt es seitens des Landes Kärntendie Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für die Herstellung von Film- und TV-Projekten mit internationaler Verwertung und touristischer Wertigkeit für Kärnten. 

Förderungen beziehen sich auf Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung. 

Nach eingehender Prüfung und Begutachtung aller Einreichunterlagen, ergeht eine Förderempfehlung durch den Fachbeirat.

Einreichtermine 2024/25:

  • 13. September 2024
  • 30. November 2024 - SONDEREINREICHTERMIN *
  • 15. März 2025

*ACHTUNG! Sondereinreichtermin 2024: 30.11.2024

Das Land Kärnten mit der Carinthia Film Commission (kurz: CFC) bietet einen zusätzlichen Einreichtermin für Kino- und TV-Filmprojekte sowie für professionell hergestellte Streaming-Filmprojekte mit kulturellem Kärnten-Bezug bzw. für Film- und Serienprojekte aus, in oder über Kärnten. Förderungswürdig sind grundsätzlich Filme wie auch Serien.

Gefördert werden können die Projektphasen Projektentwicklung, Produktion, Vertrieb / Promotion. Es darf insbesondere auf die Möglichkeiten der Projektentwicklungsförderung und Vertriebs- und Promotionsförderung hingewiesen werden:

Projektentwicklungsförderung

Vertriebs- und Promotionsförderung

Voraussetzungen:

  • Antrag durch Filmproduktionsunternehmen
  • Inhaltlicher oder örtlicher Kärnten-Bezug muss gegeben sein

Gefördert werden u.a. :

  • Kosten für Stoff- und Drehbuchentwicklung
  • Entwicklung eines produktionswirtschaftlichen Konzeptes
  • Kosten für Motivsuche, Casting, Probeaufnahmen, etc.

Förderintensität: max. 30 % der Gesamtkosten

 

Gefördert werden u.a. :

  • Serienkopien
  • Werbematerial und Werbemaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbreitung und Auswertung im In-und Ausland
  • Fremdsprachensynchronisation, Untertitelung sowie Maßnahmen zur Audio-Deskription
  • Kinostart-Veranstaltungen (Kärnten-Premieren oder Premieren von Filmen mit Kärnten-Bezug)

Förderintensität: max. 20 % der Gesamtkosten

 

Voraussetzungen für Einreichungen zum Zusatztermin 2024:

Antragsformular

  • Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie der Nachweis einer geschlossenen Projektfinanzierung
  • Nachgewiesener (kultureller, inhaltlicher oder wirtschaftlich nachweisbarer) Kärnten-Bezug lt. CFC-Richtlinien

Wichtige Hinweise:

  • Erst-Antragstellenden wird empfohlen, vor der Einreichung des Ansuchens telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der CFC-Geschäftsstelle aufzunehmen.
  • Der Antrag muss innerhalb der Einreichfristen einlangen.
  • Das ausgefüllte und unterfertigte Antragsformular inkl. Anlagen ist in elektronischer Form an office@filmcommission.at zu übermitteln.

Anmerkung

Förderungen für kleine Filmprojekte auf künstlerisch hohem Niveau sowie Nachwuchsfilmprojekte können über die Abt. 14 Kunst und Kultur beantragt werden.

Wichtige Hinweise

  • Wir empfehlen Ihnen, insbesondere Erst-Antragsteller:innen, vor der Einreichung des Ansuchens telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein telefonisches oder persönliches Informationsgespräch zu vereinbaren.
  • Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Beginn des Projekts und innerhalb der Einreichfristen bei uns einlangen muss.
  • Das ausgefüllte und unterfertigte Antragsformular inkl. Anlagen ist in elektronischer Form an office@filmcommission.at zu übermitteln.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel.: +43 (0) 463 / 3000-32
office@filmcommission.at