Österreichisches Filminstitut
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Das Österreichische Filminstitut ist die österreichische Förderinstitution auf Bundesebene, basierend auf dem Filmförderungsgesetz.
Im Budget des Österreichischen Filminstituts sind Förderungsmittel für folgende Bereiche vorgesehen:
- projektbezogene Filmförderung (die Förderungswürdigkeit eines Filmprojektes wird durch die Auswahlkommission beurteilt)
- erfolgsabhängige Filmförderung (Referenzfilmförderung; der Erfolg des Referenzfilms wird nach künstlerischen und/oder wirtschaftlichen Parametern beurteilt)
- Nachwuchsförderung
Ziel der Filmförderung ist es, die Herstellung, die Verbreitung und Verwertung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, entsprechende Publikumsakzeptanz und/oder internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit und die Qualität des österreichischen Filmschaffens zu steigern.
Gefördert werden insbesondere:
- die Stoff- und Projektentwicklung
- die Herstellung von in Eigenverantwortung österreichischer Filmhersteller produzierten österreichischen Filmen und österreichisch-ausländischen Gemeinschaftsproduktionen
- die Verwertung
- die berufliche Weiterbildung von im Filmwesen künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen
- Vorhaben zur Strukturverbesserung des österreichischen Filmwesens
Österreichisch-ausländische Gemeinschaftsproduktionen sind förderbar, wenn der österreichische Partner die Förderungsvoraussetzungen erfüllt und das Vorhaben den Bestimmungen eines diesbezüglichen zwischenstaatlichen Filmabkommens entspricht. Liegt ein solches Abkommen nicht vor, hat die österreichische finanzielle, künstlerische und technische Beteiligung jeweils mindestens 30 Prozent zu betragen. Das Filminstitut kann in begründeten Ausnahmefällen eine geringere Beteiligung akzeptieren. Bei einer Gemeinschaftsproduktion fördert das Filminstitut unter Prüfung des Gesamtvorhabens nur den österreichischen Anteil.
Österreichisches Filminstitut
Roland Teichmann, Direktor
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