Förderung beantragen

Schön, dass Sie da sind!

Anträge zur CFC-Filmförderung können laufend bei uns eingereicht werden und werden grundsätzlich zweimal jährlich in CFC-Beiratssitzungen besprochen. Stellen Sie Ihren Antrag immer vor Projektbeginn.

Kommende Einreichtermine 2025:
- 15. März 2025
- 26. September 2025

Das ist Ihr Weg zur finanziellen Unterstützung:

  • Sie haben ein klares Konzept und können Ihr Filmprojekt detailliert darstellen?
  • Ihr Projekt entspricht den Förderrichtlinien der CFC? Das heißt, es hat zum Beispiel einen kulturellen Bezug zu Kärnten und/oder seinen Produktionsstandort in der Region?
  • Sie verfügen über einen Drehplan, ein Finanzierungskonzept und alle weiteren notwendigen Unterlagen unserer Checkliste und wissen bereits, wie Sie ihr Projekt verwerten können?

Dann sind Sie bereit.

 

Ihre ersten Schritte zum Antrag

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
  • Unser Team berät Sie und bietet Ihnen alle notwendigen Informationen. Zudem erfahren Sie, welche spezifischen Anforderungen für Ihr Projekt gelten.

So gelingt Ihr Antrag

  • Füllen Sie das Antragsformular aus. 
  • Legen Sie alle geforderten Unterlagen bei. Wir stellen Ihnen hier hilfreiche Checklisten zur Verfügung. Je nachdem, für welche Phase Ihres Filmprojekts Sie eine Förderung beantragen, finden Sie darin alle Dokumente aufgelistet, die wir im Lauf der Antragstellung von Ihnen benötigen.
  • Integrieren Sie, falls vorhanden, ein Green Filming-Konzept. Ressourcen zu schonen und Nachhaltigkeit sind willkommener state of the art.
  • Übermitteln Sie uns Ihren vollständigen Antrag inklusive aller Unterlagen fristgerecht.

Jetzt sind wir an der Reihe

  • Die CFC prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und inhaltliche Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien
  • Falls nötig, melden wir uns mit Rückfragen.
  • Nach erfolgter Prüfung empfiehlt der unabhängige CFC-Beirat eine Zu- oder Absage und die Höhe der Förderung an das für Kunst und Kultur zuständige Mitglied der Kärntner Landesregierung.
  • Die Förderabwicklung und Auszahlung erfolgt über das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur.
  • Bei Zusage ergeht eine Zuschrift über die Förderbedingungen und die Förderhöhe an Sie, ab einer Förderung von € 10.000,- erfolgt der Abschluss einer Fördervereinbarung, in der die Bedingungen der Förderung geregelt sind.

Sie sind wieder dran

  • Sie produzieren ihr Filmprojekt gemäß den Vorgaben und halten alle vertraglichen Bedingungen ein.
  • Bei allfälligen Projektveränderungen nehmen Sie Kontakt mit uns auf und melden diese an die CFC.
  • Dokumentieren Sie Ihre Filmproduktion, um die Verwendung der Fördermittel transparent nachweisen zu können.
  • Sie sind verpflichtet, im Zuge Ihrer Filmproduktion mindestens zwei PR- und Marketing-Maßnahmen mit der CFC zu koordinieren. Bitte planen Sie diese ein.
  • Nach Abschluss des Projekts muss in einem Verwendungsnachweis eine Endabrechnung, ein Projektbericht und die korrekte Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Die jeweiligen Nachweisbedingungen sind an die Förderphasen Entwicklung – Produktion – Vertrieb/Promotion geheftet und werden Ihnen im Falle einer Zusage bekanntgegeben.

Wir freuen uns darauf, Ihr Projekt zu unterstützen!