Schön, dass Sie da sind!
Anträge zur Filmförderung können laufend bei uns eingereicht werden. Die nächste Frist zur Abgabe ist der 15. März 2025. Der nächste Termin ist am 26. September 2025.
Das ist Ihr Weg zur finanziellen Unterstützung:
- Sie haben ein klares Konzept und können Ihr Filmprojekt detailliert darstellen?
- Ihr Projekt entspricht den Förderrichtlinien der CFC? Das heißt, es hat zum Beispiel einen kulturellen Bezug zu Kärnten und/oder seinen Produktionsstandort in der Region?
- Sie verfügen über einen Drehplan, ein Finanzierungskonzept und wissen bereits, wie Sie ihr Projekt verwerten können?
Dann sind Sie bereit.
Ihre ersten Schritte zum Antrag:
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
- Unser Team berät Sie und bietet Ihnen alle notwendigen Informationen. Zudem erfahren Sie, welche spezifischen Anforderungen für Ihr Projekt gelten.
So gelingt Ihr Antrag:
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Legen Sie alle geforderten Unterlagen bei. Wir stellen Ihnen hier hilfreiche Checklisten zur Verfügung. Je nachdem, für welche Phase Ihres Filmprojekts Sie eine Förderung beantragen, finden Sie darin alle Dokumente aufgelistet, die wir im Lauf der Antragstellung von Ihnen benötigen.
- Integrieren Sie, falls vorhanden, ein Green Filming-Konzept. Ressourcen zu schonen und Nachhaltigkeit sind willkommener state of the art.
- Übermitteln Sie uns Ihren vollständigen Antrag inklusive aller Unterlagen fristgerecht.
Jetzt sind wir an der Reihe:
- Die CFC prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und inhaltliche Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien.
- Falls nötig, melden wir uns mit Rückfragen.
- Nach positiver Prüfung entscheidet eine Förderkommission über die Bewilligung und Höhe der Förderung.
- Bei Zusage erfolgt der Abschluss eines Fördervertrags, in dem die Bedingungen der Förderung geregelt sind.
Sie sind wieder dran:
- Sie produzieren ihr Filmprojekt gemäß den Vorgaben und halten alle vertraglichen Bedingungen ein.
- Dokumentieren Sie Ihre Filmproduktion, um die Verwendung der Fördermittel transparent nachweisen zu können.
- Sie sind verpflichtet, im Zuge Ihrer Filmproduktion mindestens zwei PR- und Marketing-Maßnahmen mit uns zu koordinieren.
- Reichen Sie nach Abschluss des Projekts einen Bericht ein, der die Produktionsergebnisse und die Einhaltung der Förderkriterien darlegt.
Wir freuen uns darauf, Ihr Projekt zu unterstützen!