Die Carinthia Film Commission (CFC) ist eine Service- und Beratungsstelle des Landes Kärnten. Ihr Ziel ist es, nationale und internationale Kino- und TV-Filmproduktionen finanziell und serviceorientiert zu unterstützen.

Filmproduktionen, in denen die kulturelle Vielfalt und das kreative Potenzial Kärntens zum Ausdruck kommen und die einen (kulturellen) Kärnten-Bezug beinhalten, leisten einen wichtigen Beitrag zur europäischen Filmkultur. Bei der Vergabe von Fördermitteln achtet der zuständige Beirat auf Ausgewogenheit, Diversität und die Einhaltung diverser Richtlinien.

Bei der Empfehlung von Fördermitteln achtet der zuständige Beirat auf Ausgewogenheit, Diversität und die Einhaltung der CFC-Förderrichtlinien auf Grundlage des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001 – K-KFördG, LGBI Nr. 45/2002.

Die Filmförderung kann beantragt werden für die Entwicklung, die Produktion und/oder die Verwertung eines Filmprojektes. Gefördert werden maximal 30 Prozent der Gesamtkosten der Entwicklung und maximal jeweils 20 Prozent der Gesamtkosten der Produktion, sowie von Vertrieb und Promotion.

Eine CFC-Filmförderung kann für die Prozessschritte Entwicklung, Produktion, und Verwertung eines Filmprojektes beantragt werden.

Gefördert werden:

  • maximal 30 Prozent der Gesamtkosten der Entwicklung,
  • maximal 20 Prozent der Gesamtkosten der Produktion,
  • maximal 20 Prozent der Gesamtkosten von Vertrieb und Promotion.