FAQ

Auflistung von Fragen und Antworten

Die nächsten Einreichtermine in diesem Jahr sind der 15. März 2025 und der 26. September 2025. Pro Jahr gibt es zwei Einreichtermine – einen im Frühjahr und einen im Herbst. Nach Ablauf der Einreichfrist sind keine Anträge für das betreffende Jahr mehr möglich.

Förderungswürdig sind unter anderem Spiel- Dokumentar-, Kinder- und sonstige Filme sowie Serien für den TV-, Kino- und VOD-Bereich, die einen lt. CFC-Richtlinien genannten Kärnten-Bezug aufweisen.

Nicht gefördert werden Kurz-, Industrie-, Werbe- oder Imagefilme, Reportagen, Musiksendungen und -videos. Details zu den Förderungsbedingungen finden Sie in den CFC-Richtlinien.

Für Kurz-, Experimental- und Kunstfilmprojekte auf künstlerisch hohem Niveau sowie Nachwuchsfilmprojekte können Sie einen Antrag auf Kulturförderung bei der Abteilung 14 - Kunst- und Kultur stellen.

Achtung: Auch hier gibt es Einreichreichfristen! (31.01. für Projektstarts im ersten Halbjahr, 30.06. für Projektstarts im 2. Halbjahr)

Informationen unter: www.kulturchannel.at

Zur Antragstellung

Je nach Förderphase (Entwicklung, Produktion, Vertrieb/Promotion) können unterschiedliche Aspekte der Filmproduktion gefördert werden:

Gefördert werden kann unter anderem:

  • die Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen
  • die Kosten für Zusatzbehelfe für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung
  • Kosten für Stoff- und Drehbuchentwicklung
  • Motivsuche, Casting, Probeaufnahmen
  • Werbematerial und Werbemaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbreitung und Auswertung im In-und Ausland, Serienkopien
  • Fremdsprachensynchronisation, Untertitelung sowie Maßnahmen zur Audio-Deskription
  • Kinostart-Veranstaltungen (Kärnten-Premieren oder Premieren von Filmen mit Kärnten-Bezug)

Der Antrag erfolgt mittels Formular, das Sie ausfüllen und idealerweise per Email an uns schicken.
Wir benötigen bitte auch alle zusätzlichen Unterlagen, die im Formular angeführt sind, inkl. eines Nachweises der Projektfinanzierung.

Hier finden Sie einen Leitfaden, der Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung navigiert.

Am einfachsten ist es, wenn Sie direkten Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Sie zum ersten Mal um eine Filmförderung ansuchen wollen. Wir beraten und informieren Sie persönlich und unbürokratisch. Das ist der schnellste und einfachste Weg zum Ziel.

Beispiele aus dem Jahr 2024:

  • Der Sagenjäger - Alpha Vision Film- und Fernsehproduktion (Produktionsförderung)
  • Die Villen vom Wörthersee – Lagoon Motion Pictures GmbH (Produktionsförderung)
  • Die Habsburger in Europa – GS Film (Produktionsförderung)
  • Geheimnisvoller Bergsommer am Ossiacher See (Produktionsförderung, Vertriebsförderung)
  • Downhill Skiiers: ain´t no Mountain steep enough – Blue Bird Motion Pictures (Produktionsförderung)
  • Mila/Marija – Amour Fou Vienna Gmbh (Entwicklungsförderung, Produktionsförderung)

Von besonderer Relevanz, auch in finanzieller Hinsicht, sind derzeit zwei Aspekte:

  1. Filmproduktionen, die Ressourcen einsparen und klimafreundliche Maßnahmen setzen (vor allem in den Bereichen Transport, Abfälle und Catering), können unter dem Aspekt des Green Filming mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet werden. Grün produzierte Filme erhalten in Österreich besondere Unterstützung. Auch Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Bereich werden gefördert.
  2. Im Sinne gesellschaftlicher Verantwortung gilt das Augenmerk vieler Filmförderungen der ausgewogenen Repräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen. Diversität und Inklusion in Drehbuch, Regie, Produktion und Schauspiel fördert nicht nur Vielfalt und Gleichstellung, sondern bereichert und bereichert die Filmkunst mit lebensnahen Geschichten und einer starken Verbindung zum Publikum.

Wenn wir Ihr Filmprojekt fördern, sind Sie verpflichtet, folgende PR- und Marketing-Maßnahmen gemeinsam mit uns umzusetzen:

  • Verwenden Sie alle zwei Logos der Carinthia Film Commission bei der Bewerbung Ihres Filmprojektes.
  • Stellen Sie uns ein Filmplakat (jpg oder pdf, DIN A4 bzw. im Seitenverhältnis 1:1,4) zur Verfügung.
  • Erstellen Sie ein Testimonial-Video (16:9, max. 40 Sekunden, sowohl im Quer- und Hochformat nutzbar) und schildern Sie darin Ihre Erfahrungen von der Projektumsetzung in Kärnten und der Unterstützung durch die Carinthia Film Commission.
  • Realisieren Sie mindestens zwei der folgenden Maßnahmen:

    Betreiben Sie Pressearbeit:

    • Presse-Termin während der Dreharbeiten (Interviews mit Regisseur:in, Produzent:innen, etc.)
    • Pressekonferenz zur Fertigstellung der Produktion

    Stellen Sie Medien-Inhalte zur Verfügung:

    • Making-of-Material für die Website und Social Media-Kanäle der CFC
    • Set-Fotos für die Website und Social Media-Kanäle der CFC
    • Trailer für die Website und Social Media-Kanäle der CFC

    Veranstaltungen:

    • Film-Premiere in Kärnten
    • Teilnahme an Festivals oder Preisverleihungen
    • Autogrammstunden oder Testimonial-Aktionen

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Produktion zu bewerben und Kärnten als Filmstandort zu präsentieren.

Filme fördern den Tourismus und damit die wirtschaftliche Wertschöpfung einer Region. Wie Sie vielleicht wissen, ist Österreich eines der beliebtesten Urlaubsländer weltweit. Kärnten, als das südlichste und sonnigste Bundesland, ist ein wichtiger Teil davon. Das Land Kärnten hat eine Strategie ausgearbeitet, die den Standort und den touristischen Stellenwert von Kärnten für die Zukunft stärkt. Deshalb wird bei der Vergabe von Förderungen durch die Carinthia Film Commission u.a. auch darauf geachtet, inwiefern Filmproduktionen die Werte der Tourismusstrategie vermitteln oder ob sie touristische Landmarks oder kärntentypische Erlebnisräume abbilden. (sh. Tourismusmarke Kärnten 2025+ )

Der Kärntner Filmbrancheneffekt ist ein Territorialeffekt: Bei der Durchführung eines durch die CFC gefördertes Projekt soll ein größtmöglicher Anteil der Fördersumme in Kärnten ausgegeben werden. Er ergibt sich aus:

  • allgemeinen Ausgaben (Unterkunft, Verpflegung, Mieten, Transporte etc.) in Kärnten,
  • der regionalen Nutzung bestehender Einrichtungen und
  • der Beschäftigung der regionalen Filmbranche in künstlerischen, technischen und organisatorischen Funktionen.

Dem Kärntner Filmbrancheneffekt zuzuordnen sind alle anrechenbaren Kärnten-Ausgaben (sh. CFC-Förderrichtlinien)